Bundesweiter Vergleich: Bremen gewährt am häufigsten Kirchenasyl
In keinem anderen Bundesland hat es nach Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in diesem Jahr mehr Kirchenasyl-Fälle gegeben als in Bremen. Innensenator Mäurer warnt vor Konsequenzen.
Mit 202 Fällen gewährten Bremer Kirchen im bundesweiten Vergleich relativ zur Einwohnerzahl am häufigsten Kirchenasyl. Das entspreche etwa 29 Personen pro 100.000 Einwohner. In anderen Bundesländern liegen die Zahlen den Angaben zufolge im einstelligen Bereich. Für die Bremer Fallzahl hat Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) kein Verständnis. "Wir haben den Verdacht, dass in Bremen auch Verfahren organisiert werden für Personen, die gar nicht hier leben", sagte Mäurer. Der Innensenator vermutet nach eigenen Angaben, dass die Asylsuchenden zum Beispiel aus Hamburg oder Hannover kommen, um in Bremer Kirchen Zuflucht zu erhalten. Diesen Verdacht wollte Bernd Kuschnerus, Pastor und Schriftführer der Bremischen Evangelischen Kirche, gegenüber buten un binnen nicht bestätigen. Ihm sei kein Fall bekannt, bei dem jemand nur für das Kirchenasyl nach Bremen kam.
Ist das gesamte Kirchenasylverfahren gefährdet?
Innensenator Mäurer habe die kirchliche Leitung in Bremen gewarnt, dass das Vorgehen der Bremer Kirchen das gesamte Kirchenasylverfahren bedrohe. Sollten sich die Kirchen nicht an Vereinbarungen halten, könnte das BAMF das Dossier-Verfahren mit Bremer Kirchen kündigen, befürchtet Mäurer. Bei dem Dossier-Verfahren erstellen Kirchengemeinden demnach für jeden Einzelfall ein Dossier, in dem die befürchteten Härten bei einer Abschiebung dargelegt werden. Mithilfe eines solchen Dossiers könne das BAMF einen Fall erneut prüfen.
Aktueller Fall in Bremen sorgt für Diskussionen
Zuletzt hatte in Bremen die drohende Abschiebung eines 25-Jährigen aus dem Kirchenasyl dazu geführt, dass das Vorgehen der Behörden diskutiert wurde. Von der Kirche werde behauptet, das BAMF prüfe nicht richtig, sagte Innensenator Mäurer. Daraufhin veranlasste er, dass seine Behörde diesen Fall selbst noch einmal prüft. Dabei kam heraus, "dass es keinerlei Gründe gibt, von einer Rücküberstellung abzusehen", so Mäurer. Weil im konkreten Fall das sogenannte Dublin-Verfahren greife, sollte der 25-Jährige zurück nach Finnland reisen. Laut den Dublin-Regelungen müssen Asylbewerber in das Land zurück, in dem sie erstmals die EU betreten haben. Am Montag entschied das Bremer Verwaltungsgericht, dass der Mann bis zum Hauptverfahren nicht abgeschoben werden darf.