Ein 19-jähriger Angeklagter (l.) neben seinem Rechtsanwalt im Hamburger Strafjustizgebäude. Der Angeklagte soll unter dem Einfluss von Marihuana mit einem Carsharing-Fahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis auf der Max-Brauer-Allee mit überhöhter Geschwindigkeit auf einen Polizisten zugefahren sein. © picture alliance / dpa Foto: Marcus Brandt
Ein 19-jähriger Angeklagter (l.) neben seinem Rechtsanwalt im Hamburger Strafjustizgebäude. Der Angeklagte soll unter dem Einfluss von Marihuana mit einem Carsharing-Fahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis auf der Max-Brauer-Allee mit überhöhter Geschwindigkeit auf einen Polizisten zugefahren sein. © picture alliance / dpa Foto: Marcus Brandt
Ein 19-jähriger Angeklagter (l.) neben seinem Rechtsanwalt im Hamburger Strafjustizgebäude. Der Angeklagte soll unter dem Einfluss von Marihuana mit einem Carsharing-Fahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis auf der Max-Brauer-Allee mit überhöhter Geschwindigkeit auf einen Polizisten zugefahren sein. © picture alliance / dpa Foto: Marcus Brandt
AUDIO: Polizisten angefahren: Drei Jahre Jugendstrafe für Fahrer (1 Min)

Hamburg: Urteil im Prozess um angefahrenen Polizisten

Stand: 14.12.2024 09:24 Uhr

Ein versuchter Mord war es nicht - aber eine hohe Haftstrafe gibt es trotzdem. Das Hamburger Landgericht hat am Freitag einen 19-Jährigen zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Er hatte vor einem Jahr in Altona einen Polizisten angefahren und verletzt

Der Angeklagte hatte nicht mal einen Führerschein. Trotzdem war er an dem Septemberabend mit einem Auto unterwegs. Er hatte sich illegal einen Account für einen Carsharing-Anbieter gekauft. Als auf der Max-Brauer-Allee wegen eines Unfalls Polizisten waren, fürchtete er, kontrolliert zu werden. Er gab Gas und fuhr frontal auf einen Polizisten zu. Der wurde vom Auto erfasst und verletzt.

Keine Verurteilung wegen versuchtem Mord

Die Staatsanwaltschaft hatte den jungen Mann wegen versuchten Mordes angeklagt. Ihm drohte eine lange Jugendstrafe. Die Kammer war aber nicht davon überzeugt, dass er auch tödliche Verletzungen des Polizisten in Kauf nehmen wollte. Deshalb verurteilte sie den Angeklagten nur wegen gefährlicher Körperverletzung. In Haft soll er aber trotzdem. Der Vorsitzende Richter sagte im Urteil, der Angeklagte müsse lernen, Verantwortung für das eigene Fehlverhalten zu übernehmen. Der angefahrene Polizist ist bis heute dienstunfähig.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 14.12.2024 | 08:00 Uhr

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