Eine Außenaufnahme zeigt das Landgericht in Osnabrück. © picture alliance / Friso Gentsch/dpa | Friso Gentsch Foto: Friso Gentsch

Osnabrück: Plädoyers im Prozess um 23-jährige angebliche Ärztin

Stand: 27.02.2025 12:38 Uhr

Am Freitag werden am Landgericht Osnabrück die Plädoyers im Fall einer heute 23-Jährigen gehalten. Sie soll sich als Ärztin ausgegeben und in zwei Krankenhäusern gearbeitet haben - dort behandelte sie auch Patienten.

Ursprünglich wurde für Freitag im Anschluss an die Plädoyers bereits ein Urteil erwartet. Nach Angaben eines Gerichtsprechers wird dies aber voraussichtlich erst in der kommenden Woche fallen. Die Angeklagte muss sich in dem Verfahren wegen gewerbsmäßigen Betrugs in zwei Fällen mit Urkundenfälschung sowie Amtsanmaßung mit gefährlicher Körperverletzung in sieben Fällen verantworten. Um bei den Krankenhäusern in Geestland (Landkreis Cuxhaven) und Meppen (Landkreis Emsland) eingestellt zu werden, soll die Frau eine nachgebildete Approbationsurkunde und einen gefälschten Lebenslauf verwendet haben, so das Gericht. Tatsächlich habe sie zu diesem Zeitpunkt lediglich eine Ausbildung zur Krankenschwester absolviert.

Falsche Ärztin soll Patienten behandelt haben

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Die Angeklagte verbirgt sich vor Gericht hinter einem Aktenordner. © Screenshot
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In der Meppener Klinik habe sie als Assistenzärztin in der Unfallchirurgie gearbeitet, so das Gericht weiter. Laut Anklage hat die 23-Jährige dort mindestens sieben Patienten versorgt und zum Beispiel Schnittwunden an Händen und im Gesicht genäht. Die Angeklagte soll gewusst haben, "dass sie nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügte und die Patienten und Patientinnen den Eingriffen nicht zugestimmt hätten, hätten sie um die mangelnde Qualifikation der Angeklagten gewusst", so das Landgericht. Vor Gericht hatte die Angeklagte alle Vorwürfe eingeräumt.

Betrug fällt durch Rettungssanitäter auf

Das Meppener Krankenhaus hatte einen Hinweis erhalten, wodurch der Betrug aufgeflogen ist. Ein 59-jähriger Rettungssanitäter war misstrauisch geworden, nachdem er sich länger mit der Frau unterhalten hatte. Vor Gericht sagte er aus, dass er die Angeklagte nach ihrer Fachrichtung gefragt. Als sie mit "Neurochirurgie" geantwortet habe, stand für ihn fest, dass sie keine Ärztin sein könne: "Wann will sie denn dann mit dem Studium angefangen haben - etwa als Achtjährige?" Diesen Verdacht hatten die vorgesetzten Ärzte und Krankenhausverwaltungen offenbar nicht. Sie glaubten der jungen Frau ihre Geschichte, wonach sie bereits mit 16 Jahren das Abitur gemacht und danach ihr Studium in fünf Jahren durchgezogen habe.

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Osnabrück: Eine Angeklagte hält sich einen Aktenordner vor das Gesicht in einem Saal vom Landgericht © picture alliance/dpa Foto: Friso Gentsch

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