Ukrainer am Hauptbahnhof Rostock festgenommen
Während einer Kontrolle am Rostocker Hauptbahnhof stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen den 41-jährigen Ukrainer zwei Haftbefehle vorlagen. Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte ihn ausgeschrieben, da er zwei Geldstrafen in Höhe von insgesamt 700 Euro plus Verfahrenskosten von 340 Euro nicht gezahlt hatte. Zuvor hatte ihn das Amtsgericht in Dresden wegen Diebstahls verurteilt. Da der Mann die Geldstrafen vor Ort nicht bar bezahlen konnte, muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.