Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. © picture alliance/dpa | Jan Woitas Foto: Jan Woitas

Streit um Kreisumlage: Gericht verweist Fall zurück

Stand: 30.11.2022 13:59 Uhr

Der Streit um die Kreisumlage zwischen Perlin und dem Kreis Nordwestmecklenburg geht weiter. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig traf keine Entscheidung, sondern verwies den Fall zurück ans Oberverwaltungsgericht in Greifswald.

Die Greifswalder Richter sollen nun in dem Verfahren neu verhandeln und entscheiden. Allerdings legte das BVG fest, dass ein Landkreis, der rückwirkend eine Kreisumlage von einer Gemeinde fordert, um selbst genügend Geld etwa für Krankenhäuser, Schulen oder den öffentlichen Nahverkehr zu haben, nicht nur den eigenen Finanzbedarf vor Augen haben dürfe.

BVerwG: Finanzbedarf der Gemeinde muss berücksichtigt werden

Vielmehr gelte es, auch den Bedarf der betreffenden Gemeinde zu berücksichtigen. Auch die brauche nämlich Geld für die sogenannten freiwilligen Leistungen wie etwa Bibliotheken, Sportplätze oder Jugendeinrichtungen. Genau deswegen hatte die 400-Einwohner-Gemeinde Perlin bei Gadebusch 2016 gegen den Landkreis Nordwestmecklenburg geklagt. Mit der Kreisumlage von rund 96.000 Euro wäre aus Sicht der Gemeinde zu wenig übrig geblieben.

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Auch die vorherige Finanzsituation des Kreises spielt eine Rolle

Aus Sicht der Leipziger Richter muss das Gericht in Greifswald auch den Einwand berücksichtigen, dass der Landkreis Nordwestmecklenburg 2013 Millionenüberschüsse erwirtschaftet hatte. In vorherigen Verhandlungen sei dieser Punkt übergangen worden. Dass die Steuerhoheit der Gemeinde Perlin durch die ihr abverlangten Umlagen entwertet sein könnte, habe das Gericht nicht geprüft. Außerdem sei im Verfahren offen geblieben, ob die Umlage für Perlin eine "strukturelle und dauerhafte Unterfinanzierung" zufolge haben könnte.

Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts könnte richtungsweisend sein

Darum schließt das BVerwG auch nicht aus, dass die Gemeinde von der Kreisumlage hätte befreit werden müssen. So eine Befreiung hatte Perlin sogar beantragt, der Kreis hatte aber abgelehnt. Der Rechtsstreit geht also in die nächste Runde. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts könnte richtungsweisend sein und Klagen weiterer Gemeinden nach sich ziehen.

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | 30.11.2021 | 16:10 Uhr

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