Betreuungsunterhalt: Drei Jahre und dann Schluss?
Eine Sendung von Astrid Springer
Seit dem 1. Januar 2008 gilt: Verlangen Mutter oder Vater über die ersten drei Jahre eines Kindes hinaus Betreuungsunterhalt, dann müssen sie dem Familiengericht nachweisen, dass diese persönliche Betreuung im Interesse und zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Im vergangenen Jahr sorgte der Bundesgerichtshof (BGH) mit seiner Rechtsprechung zum neuen Betreuungsunterhalt für viel Aufregung. Er hob diverse Entscheidungen auf, in denen die Oberlandesgerichte den Unterhalt länger als drei Jahre gewährt hatten.
Die Gesetzgebung ist nicht eindeutig
Für die Rechtsprechung und die Anwaltschaft ist das neue Recht eine Herausforderung. Was hat der Gesetzgeber eigentlich beabsichtigt und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Geschiedene mit kleinen Kindern?
Zu Wort kommen unter anderem eine Mutter und deren Anwältin, die ihren Prozess vor dem BGH verloren haben, die Vorsitzende des Familiensenats beim BGH selbst und die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.