Nachbar wegen Lärm erstochen: Fast neun Jahre Haft
Er hatte sich immer wieder vom Lärm eines Nachbarn gestört gefühlt und stach schließlich zu: Ein 61 Jahre alter Mann ist am Montag vom Hamburger Landgericht wegen Totschlags zu acht Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden.
Der Angeklagte hatte sich mehrere Jahre lang über die angebliche Lärmbelästigung durch seinen 66 Jahre alten Nachbarn in einem Wohnstift für ältere Menschen in Fuhlsbüttel geärgert. Am Abend des 2. Mai 2022 ging er deshalb mit einem Küchenmesser in dessen Wohnung und stach mindestens zwölf Mal in den Oberkörper seines Opfers. Dann drehte er den Fernseher leise und ging. Der 66-Jährige starb in seiner Wohnung.
Räumungsklage gegen den lauten Nachbarn
Der 61-Jährige habe seinen Nachbarn getötet, weil dieser seinen Fernseher zu laut gestellt hatte, erklärte die Richterin. Aber nicht nur der jetzt Angeklagte hatte sich immer wieder bei der Hausverwaltung beschwert - auch eine andere Nachbarin. Es gab sogar eine Räumungsklage gegen den lauten Hausbewohner. Während die Nachbarin resigniert auszog, harrte der Angeklagte in seiner Wohnung aus und steigerte sich jeden Abend aufs Neue in seine Wut über den Nachbarn hinein.
"Eigentlich friedliebender Mensch"
"Sie gelten eigentlich als friedliebender Mensch," so die Vorsitzende Richterin zum Angeklagten. "Aber Sie wurden immer aggressiver. Der konkrete Tatanlass, der laute Fernseher, bleibt krass und erschreckend", betonte sie.
Täter stellte sich im Gefängnis
Noch am Abend der Tat hatte sich der Täter in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel gestellt. In seiner Wohnung fand die Polizei einen Zettel, auf den er geschrieben hatte: 'Dieser Nachbar hat mich mit seinem Lärm getötet. Aber der Stiftung war das egal.'"
Die Staatsanwaltschaft hatte den 61-Jährigen ursprünglich wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen angeklagt. Nach Abschluss der Beweisaufnahme hatte die Behörde jedoch auf Totschlag plädiert und zwölf Jahre Haft gefordert. Der Verteidiger hatte beantragt, seinen Mandanten wegen eines minderschweren Falls des Totschlags zu fünf Jahren Haft zu verurteilen.