Vergütungen und Gehälter
Auf diesen Seiten veröffentlicht der NDR die aktuellen Transparenzangaben zu den Gehältern und Vergütungen mit Bezugsjahr 2023. Die Angaben der ARD zum Jahr 2023 finden Sie auf deren Überblicksseite zur Vergütungstransparenz.
A. Geschäftsleitung (Intendant*innen und Direktor*innen)
2. Leistungen, die den genannten Personen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit explizit vertraglich zugesagt worden sind.
- Für den Fall des Dienstverzichtes seitens des NDR: Der Intendant und die stellvertretende Intendantin haben Anspruch auf ein Ruhegeld, sollte ihr Vertrag vor dem Eintritt ins Rentenalter enden. Mit dem Erreichen des Rentenalters wird eine etwaige Ruhegeldzahlung beendet und die gesetzlichen und betrieblichen Regelungen greifen. Der jetzige Intendant tritt mit dem Ende seines Arbeitsvertrages in den Ruhestand ein.
- Für den Fall des Dienstverzichtes seitens der genannten Personen, je nach Vertragskonstellation: Sofern der altersbedingte Versorgungsfall eintritt, gelten die Leistungen des jeweiligen Versorgungssystems.
- Für den Fall der dauernden Dienstunfähigkeit: Leistungen nach dem jeweils tarifvertraglich geltenden Versorgungssystem.
- Für den Fall der Gewährung von Versorgungsleistungen: Leistungen nach dem jeweils tarifvertraglich geltenden Versorgungssystem.
- Für den Fall des Todes: Leistungen nach dem jeweils tarifvertraglich geltenden Versorgungssystem.
3. Leistungen, die den genannten Personen für den Fall der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind:
In der ARD gibt es eine tarifvertraglich vereinbarte betriebliche Altersversorgung mit drei verschiedenen Versorgungssystemen für die Festangestellten, wovon zwei mittlerweile geschlossen sind.
- Die alte Gesamtversorgung (bis 1997) war anstaltsindividuell geregelt. Sie gilt für Beschäftigte, die vor 30 Jahren und länger eingestellt wurden. Deren Altersversorgung entspricht in etwa der damaligen im öffentlichen Dienst (Beamtenversorgung). Die Gesamtversorgungen berechnen die Betriebsrente unter Anrechnung der gesetzlichen Rente oder vergleichbarer Rentenleistungen bis zu einer bestimmten Obergrenze. Diese Grenzwerte waren aufgrund der jeweiligen tarifvertraglichen Vorschriften bzw. Dienstvereinbarungen in den ARD-Rundfunkanstalten, der DW und dem DLR aber unterschiedlich.
- Der Versorgungstarifvertrag (VTV) (bis 2016) gilt für Beschäftigte, die ab dem jeweiligen Geltungsbereich (1991 oder später) angestellt wurden. Deren Altersversorgung entspricht in etwa derjenigen der Angestellten des öffentlichen Dienstes. Mit Gründung der Baden-Badener Pensionskasse VVaG als Rückdeckungspensionskasse zur Finanzierung der Leistungen wurde der Versorgungstarifvertrag (VTV) als ARD-einheitliches neues Versorgungssystem eingeführt und gleichzeitig die alte Gesamtversorgung für alle neuen Beschäftigten geschlossen.
- Beitragstarifvertrag Altersversorgung (BTVA, aktuell). Seit 2017 gilt für alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der neue Beitragsorientierte Tarifvertrag (BTVA), bei dem das Versorgungsniveau noch einmal deutlich, aber für die Beschäftigten verträglich abgesenkt wurde. Anders als beim VTV ist im BTVA nicht mehr das letzte Einkommen vor dem Renteneintritt maßgeblich, sondern der Einkommensverlauf während der Dienstzeit. Zudem entwickeln sich die Renten ausschließlich auf Basis von Überschüssen, die die Baden-Badener Pensionskasse erwirtschaftet. Durch die Einführung dieses Versorgungssystems wird die ARD bis 2024 um ca. 1,2 Milliarden Euro entlastet.
Ausweis des Barwerts für Intendant und alle Direktoren*innen, abhängig von der jeweils zutreffenden Versorgung NDR 2023
4. Während des Geschäftsjahres vereinbarte Änderungen dieser Zusagen
entfällt für den NDR
5. Leistungen, die einer der genannten Personen, die ihre Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres beendet hat, in diesem Zusammenhang zugesagt und im Laufe des Geschäftsjahres gewährt worden sind
entfällt für den NDR
6. Leistungen, die den Mitgliedern der Geschäftsleitung 2023 für Tätigkeiten bei Tochter- und Beteiligungsgesellschaften gewährt worden sind
7. Leistungen, die den genannten Personen 2023 für entgeltliche Nebentätigkeiten gewährt worden sind; dies gilt nicht für Nebentätigkeiten, die nicht im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit stehen und wenn die Höhe der jeweils vereinbarten Einkünfte den Betrag von 1.000 Euro pro Monat nicht übersteigt.
B. Weitere außertariflich Beschäftigte (AT-Kräfte)
Gehaltsstufen (monatlich in Euro) für AT-Kräfte im NDR 2023
Für Hauptabteilungsleiter*innen/Programmbereichsleiter*innen/sonstige AT-Kräfte gibt es Eingruppierungen in nachfolgende Stufen.
AT 1 | 12.012 Euro | |
AT 2 | 12.924 Euro | |
AT 3 | 13.341 Euro | |
AT 4 - Stufe 1 | 13.786 Euro | (stellvertretende Direktor*innen) |
AT 4 - Stufe 2 | 14.232 Euro | |
AT 5 | mit Zustimmung des Verwaltungsrates nach individueller Vereinbarung | |
Durchschnitt per 31.12.2023 | 13.582 Euro | (Summe der Grundgehälter durch die Anzahl der Personen auf Basis Vollzeit) |
Sonstige Leistungen
Betriebliche Altersversorgung, Familienzuschlag, Beihilfe (bei Einstellung vor dem 01.02.2000), Sterbegeld, Krankengeldzuschuss, Jubiläumszahlung, Dienstaufwandsentschädigung bzw. Fahrtkostenzuschuss nach den für den NDR geltenden Bestimmungen.
C. Tarifangestellte
Erläuterung der Vergütungsstruktur und -systematik
Die Zuordnung zur Vergütungsgruppe ergibt sich aus der Aufgabenstellung am Arbeitsplatz. Die Einstufung innerhalb der Vergütungsgruppe richtet sich nach der Berufszeit (TZ 513.1 MTV).
Für ausgewählte Berufsgruppen stellt sich die Vergütungsspanne im NDR wie folgt dar:
Redakteur*in | VG 4 – VG 1 |
Kameramann*frau | VG 6 – VG 3 |
Grafiker*in | VG 7 – VG 3 |
Ingenieur*in | VG 5 – VG 2 |
Mediengestalter*in | VG 9 – VG 6 |
Cutter*in | VG 6 – VG 4 |
Sekretär*in / Sachbearbeitung | VG 9 – VG 6 |
Sonstige Leistungen
- Urlaubsgeld, Altersversorgung, Familienzuschlag, Beihilfe (bei Einstellung vor dem 1.2.2000), Sterbegeld, Krankengeldzuschuss, Jubiläumszahlung und Kantinenzuschuss nach den geltenden Regelungen des NDR.
- Konkret veranlasste Auslagenerstattung/Kostenerstattungen werden nicht aufgeführt
- Zulagen für besondere Leistungen oder höher zu bewertende Tätigkeiten /besonders erschwerte Dienste können laufend oder einmalig gewährt werden.