Datenschutz beim NDR
Ziel des Datenschutzes ist, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen. Datenschutz ist daher ein hohes Gut, da es eine Ausformung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist. Jede Person hat das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit unter Garantie der Menschenwürde. Dieser Dimension des Persönlichkeitsrechts kommt in weitgehend digitalisierten Gesellschaften eine immer größere Bedeutung zu. Denn die Digitalisierung und datenbasierte Technologien bergen neben diversen Vorteilen auch Risiken für die von Datenverarbeitungen betroffenen Personen. Das Menschenbild des Grundgesetzes ist maßgeblich gekennzeichnet durch Eigenständigkeit, Selbstverantwortlichkeit und dem Recht zur Selbstbestimmung. Mit dem fortschreitenden Einsatz digitaler Technologien gewinnt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung daher zunehmend an Gewicht:
"Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des GG Art 2 Abs. 1 in Verbindung mit GG Art 1 Abs. 1 umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen." BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83
Um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren braucht es neben inhaltlichen Vorgaben zum Schutz der Personen auch entsprechende Strukturen: Der Gesetzgeber des Norddeutschen Rundfunks hat daher eine eigene, unabhängige datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde über den NDR und seine Beteiligungsunternehmen errichtet. Der unabhängige Rundfunkdatenschutzbeauftragte des NDR überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften gemäß des NDR-Staatsvertrags, des Medienstaatsvertrags, der Datenschutzgrundverordnung sowie weiterer Vorschriften über den Datenschutz bei der gesamten Tätigkeit des NDR und seiner Beteiligungsunternehmen.
Die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht ist verfahrensrechtlich abgesichert: Der NDR Rundfunkrat ernennt auf Vorschlag des NDR Verwaltungsrates eine*n Beauftragte*n oder für den Datenschutz beim NDR (Rundfunkdatenschutzbeauftragte*n), die*der zuständige Aufsichtsbehörde im Sinne der Datenschutzgrundverordnung ist. Die Landesdatenschutzbeauftragten und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sind aufgrund der Staatsferne des Rundfunks für den NDR nicht zuständig.
Die Tätigkeit des Rundfunkdatenschutzbeauftragten umfasst die Überwachung der Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften über den Datenschutz bei der gesamten Tätigkeit des NDR und seiner Beteiligungsunternehmen im Sinne des § 16c Abs. 3 Satz 1 RStV.
Jede Person hat das Recht, sich unmittelbar an den Rundfunkdatenschutzbeauftragten zu wenden, wenn er der Ansicht ist, bei der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch den NDR oder seiner Beteiligungsunternehmen in seinen schutzwürdigen Belangen verletzt zu sein.
Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte ist außerdem zuständig für die Prüfung, ob Anträge auf Informationszugang hinreichend erfüllt wurden. Gemäß Art. 47 NDR Staatsvertrag haben natürliche oder juristische Person mit Sitz in Deutschland nach den in diesem Paragraphen genannten Voraussetzungen einen Anspruch auf freien Zugang zu den Informationen, über die der NDR als informationspflichtige Stelle verfügt.
"Antragstellende, die der Ansicht sind, dass der Informationsanspruch zu Unrecht abgelehnt oder nicht beachtet worden ist oder dass nur eine unzulängliche Antwort gegeben worden ist, können den Rundfunkdatenschutzbeauftragten oder die Rundfunkdatenschutzbeauftragte des NDR anrufen." § 47 Abs. 11 NDR Staatsvertrag
Bitte beachten Sie, dass nicht der Rundfunkdatenschutzbeauftragte die Stelle ist, die Anträge auf Informationszugang bescheidet. Die beantragten Informationen werden mithin nicht vom Rundfunkdatenschutzbeauftragten erteilt. Die Zuständigkeit beschränkt sich auf die Überprüfung der Erfüllung des gegen den NDR geltend gemachten Anspruchs.
Kontakt zum NDR Rundfunkdatenschutzbeauftragten
Dr. Heiko Neuhoff
Rundfunkdatenschutzbeauftragter
Norddeutscher Rundfunk (NDR)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Gremienbüro
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
E-Mail: datenschutz@ndr.de
Die Vertraulichkeit von E-Mails oder anderen elektronischen Kommunikationsformen im Internet ist grundsätzlich nicht gewährleistet. Für vertrauliche Informationen wird der Postweg empfohlen.
Weitere Informationen
Datenschutzgrundverordnung
Die europäische Grundschutzverordnung in der Fassung vom 27. April 2016.
NDR Staatsvertrag
Der Staatsvertrag des Norddeutschen Rundfunks in seiner Fassung vom 1. September 2021.
Satzung über die oder den Rundfunkdatenschutzbeauftragte/n beim Norddeutschen Rundfunk
Text der Satzung im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt.
Informationen zum Datenschutz beim Beitragsservice
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio und die Rechte, die sich ab dem 25. Mai 2018 aus der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ergeben.
Rundfunkdatenschutzkonferenz
Ein Informationsangebot der Datenschutzaufsichtsbehörden im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Virtuelles Datenschutzbüro
Ein gemeinsames Angebot von Datenschutzinstitutionen unter der Verantwortung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein.
Tätigkeitsbericht des DSB NDR 2023
Der Tätigkeitsbericht 2023 gibt Auskunft über die Schwerpunkte der Arbeit des Datenschutzbeauftragten des NDR im Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023.
Tätigkeitsbericht des DSB NDR 2022
Der Tätigkeitsbericht 2022 gibt Auskunft über die Schwerpunkte der Arbeit des Datenschutzbeauftragten des NDR im Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2022.
Tätigkeitsbericht des DSB NDR 2021
Der Tätigkeitsbericht 2021 gibt Auskunft über die Schwerpunkte der Arbeit des Datenschutzbeauftragten des NDR im Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2021.
Tätigkeitsbericht des DSB NDR 2020
Der Tätigkeitsbericht 2020 gibt Auskunft über die Schwerpunkte der Arbeit des Datenschutzbeauftragten des NDR im Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2020.
Tätigkeitsbericht des DSB NDR 2019
Der Tätigkeitsbericht 2019 gibt Auskunft über die Schwerpunkte der Arbeit des Datenschutzbeauftragten des NDR im Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2019.
Tätigkeitsbericht des DSB NDR 2018
Der Tätigkeitsbericht 2018 gibt Auskunft über die Schwerpunkte der Arbeit des Datenschutzbeauftragten des NDR im Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2018.
Positionspapier der RDSK zum IP-Autostart bei der Nutzung von HbbTV.
Einsatz cloudbasierter Office-Systeme: Datenschutzrechtliche Eckpunkte.
Empfehlungen der RDSK zum Einsatz von Cookies in Online-Angeboten der Rundfunkanstalten