Das Landgericht Rostock hat einem Triathleten einen Schmerzensgeldanspruch zugesprochen, weil er als Folge eines von einer Autofahrerin verursachten Verkehrsunfalls nicht an einer Amateurweltmeisterschaft in den USA teilnehmen konnte. In dem Urteil begründete das Gericht dies damit, dass die erst durch eine Qualifikation erreichte Teilnahme wohl ein singuläres Ereignis im Leben des Manns sei. Deshalb sei hier ein Ausgleich angemessen. Zur Höhe des Schmerzensgelds machte das Gericht keine Angaben. Insgesamt wollte der Triathlet 15.000 Euro, darin sollte auch ein Ersatz für sein ursprünglich 10.000 Euro teures Fahrrad mit beinhaltet sein, das bei dem Unfall zerstört wurde.
Am Dienstagnachmittag haben Polizeibeamte in Demmin einen offenbar stark betrunkenen Taxifahrer gestoppt. Der Mann war einem Zeugen aufgefallen, weil er, so die Polizei, "nicht ganz nüchtern wirkte". Ein Atemalkoholtest bei ihm ergab einen Wert von 3,67 Promille. Die Beamten beschlagnahmten den Führerschein des Taxifahrers und brachten ihn zur Blutprobenentnahme ins Krankenhaus. Ob der Mann im Laufe des Tages Gäste beförderte, muss noch ermittelt werden.
Vor dem Landgericht Stralsund müssen sich von heute an zwei Deutsche im Alter von 41 und 45 Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung verantworten. Sie sollen im Dezember in einer Stralsunder Wohnung mit einem anderen Mann in Streit geraten und ihn dann unter anderem mit einer Machete verletzt haben. Nur durch Zufall seien dabei keine größeren Blutgefäße beschädigt worden. Dem Angegriffenen gelang die Flucht aus der Wohnung. Die beiden Angeklagten sind bereits mehrfach und einschlägig vorbestraft.
Schiedsrichter Bastian Dankert wird das 81. Finale im DFB-Pokal zwischen Bayer Leverkusen und dem 1. FC Kaiserslautern leiten. "Ich bin sehr froh, dass ich am 25. Mai in Berlin auf dem Feld sein darf", sagte der 43 Jahre alte Rostocker beim offiziellen Pokal-Handover im Wappensaal des Berliner Rathauses. Dankert pfeift seit 2012 Spiele in der Fußball-Bundesliga, zwei Jahre später stieg er zum FIFA-Referee auf. Bei der Europameisterschaft vertritt der Sportwissenschaftler den Deutschen Fußball-Bund (DFB) als Videoassistent.
Die Gadebuscher Stadtvertretung hat am Montagabend einen Antrag auf einen Bürgerentscheid zu einer geplanten Geflüchtetenunterkunft als unzulässig erklärt. Die Antragsteller wollten die Baugenehmigung für die Unterkunft blockieren, jedoch seien ihnen bei ihrem Antrag diverse formale Fehler unterlaufen. So liege etwa die Entscheidung zur Anmietung solcher Liegenschaften nicht bei der Stadt Gadebusch, sondern beim Landkreis Nordwestmecklenburg. Der Landkreis will die temporäre Gemeinschaftsunterkunft auf dem Gelände des städtischen Polizeireviers bis Ende des Jahres in Betrieb nehmen. Bis zu 150 Asylbewerber sollen dort unterkommen.