Invasive Arten im Garten: Darum sind sie problematisch

Stand: 10.05.2024 09:57 Uhr

Pampasgras, Sommerflieder, Götterbaum: Exotische Pflanzen sehen oft hübsch aus, manche verdrängen aber heimische Arten. Einige dieser Neophyten sind in der EU sogar verboten. Welche gehören nicht in den Garten?

Exotische Pflanzen blühen oft schön oder sind mit ihrem attraktiven Blattwerk echte Hingucker im Garten. Die meisten dieser sogenannten Neophyten sind völlig unproblematisch. Einige wenige gefährden allerdings die hiesige Pflanzenwelt: Sie sind invasiv und breiten sich außerhalb der Gärten in der freien Natur aus. Dort verdrängen sie heimische Pflanzen. Wildtieren bieten sie meist weder Nahrung noch Unterschlupf.

Lupine, Mahonie, Essigbaum: Besser verzichten

Zu den invasiven Neophyten gehören bekannte Gartenpflanzen wie Mahonie (Mahonia aquifolium), Essigbaum (Rhus typhina) oder die Vielblättrige Lupine (Lupinus polyphyllus), so Gärtner Peter Rasch. Er empfiehlt, auf diese Arten ganz zu verzichten. "Die Samen werden aus den Gärten weitergetragen, anschließend breiten sich die Pflanzen auf Trockenwiesen, an Bahndämmen oder Waldrändern aus und unterdrücken die heimischen Pflanzen."

Kirschlorbeer breitet sich in Wäldern aus

Blühender Kirschlorbeerstrauch. © picture alliance / CHROMORANGE Foto: Christian Ohde
Wegen seiner immergrünen Blätter und des dichten Wuchses ist Kirschlorbeer vor allem als Heckenpflanze beliebt.

Das gilt auch für den als Heckenpflanze beliebten Kirschlorbeer, botanisch korrekt Lorbeerkirsche (Prunus laurocerasus) genannt. Über illegal entsorgte Gartenabfälle und Vögel, die die Beeren gefressen haben, gelangen die Samen in die Natur. In einigen Wäldern hat sich der Kirschlorbeer bereits massiv ausgebreitet. Da der immergrüne Strauch sehr dicht wächst, nimmt er anderen Pflanzen wie beispielsweise dem Bärlauch oder dem Buschwindröschen das Licht. Weitere Nachteile: Die Pflanze ist giftig, die Blätter nur schwer kompostierbar und das Beschneiden im Garten aufwendig, da es aus optischen Gründen mit einer Hand-Heckenschere erfolgen sollte. Als Versteck und Nahrungsquelle für einige Tiere ist der Kirschlorbeer aber immerhin noch ökologisch wertvoller als die ebenfalls zu den Neophyten zählenden Sträucher Forsythie oder Rhododendron, so die Einschätzung des NABU.

Sommerflieder könnte heimische Pflanzen verdrängen

Problematisch ist zudem der Schmetterlingsstrauch oder Sommerflieder (Buddleja davidii), der mit seinen schönen Blütenrispen viele Schmetterlinge anlockt. Seine Samen verbreiten sich über den Wind in die freie Natur und bleiben im Boden bis zu 40 Jahre lang keimfähig. Heimische Arten könnten gegenüber der robusten Pflanze das Nachsehen haben. Für die Behauptung, dass der Nektar des Sommerflieders Insekten regelrecht süchtig und sie so zur leichten Beute für andere Tiere mache, gibt es aber laut NABU keine wissenschaftlichen Belege. Um die Verbreitung der Samen zu verhindern, kann man die Blütenstände direkt nach der Blüte entfernen.

Die Schweiz plant, den Verkauf und Import von Kirschlorbeer und Sommerflieder ab September 2024 zu verbieten. In der Europäischen Union sind sie aber weiterhin erlaubt.

Neophyten wie Götterbaum: In der EU verboten

Zweige mit Blättern des Götterbaums. © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild Foto: Patrick Pleul
Der Götterbaum stammt ursprünglich aus China und wächst längst nicht mehr nur in Parks und Gärten, sondern auch an Straßenrändern und in freier Natur.

Allerdings hat die EU ebenfalls bereits zahlreiche Neophyten auf eine Liste der invasiven Arten gesetzt und verboten. Die gelisteten Pflanzen dürfen unter anderem nicht importiert, gehandelt, gezüchtet oder in die Umwelt freigesetzt werden. Auch beliebte Gartenpflanzen wie der Götterbaum (Ailanthus altissima) zählen dazu. Der schnell wachsende Laubbaum mit den fedrigen Blättern ist sehr widerstandsfähig, trockenresistent und verbreitet sich rasant. All das macht ihn zu einer ernsthaften Konkurrenz für viele heimische Arten.

Pampas- und Lampenputzergras: Bestimmte Unterarten verboten

Blühendes Lampenputzergras. © picture alliance / Zoonar Foto: Erich Teister
Nicht alle Sorten des Lampenputzergrases sind in der EU verboten. Wer sichergehen will, sollte auf die lateinische Bezeichnung achten.

Noch nicht in freier Natur zu finden, aber ebenfalls in der EU verboten sind das Anden-Pampasgras (Cortaderia jubata) und das Afrikanische Lampenputzergras (Pennisetum setaceum). Wichtig: Das Verbot gilt nur für diese Unterarten. So sind etwa die Pampasgras-Unterarten mit der lateinischen Bezeichnung Cortaderia selloana weiter erlaubt, ebenso das Lampenputzergras Pennisetum alopecuroides. Auch die rötlichen Lampenputzergras-Sorten Pennisetum setaceum "Rubrum" oder "Fireworks" unterliegen nicht dem EU-Verbot. Beim Kauf ist es daher wichtig, auf die lateinischen Bezeichnungen der Pflanzen zu achten.

Springkraut und Riesen-Bärenklau bereits verbreitet

Indisches Springkraut. © NDR Foto: Manuela Rüther
Das Indische Springkraut bietet mit seinem Nektar Insekten zwar Nahrung, breitet sich aber vor allem in Uferzonen stark aus

An seinen auffallenden pinkfarbigen Blüten lässt sich das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera), auch bekannt als Indisches Springkraut, gut erkennen. Die Pflanze hat sich bereits in freier Natur etabliert und ist vor allem häufig an Wasserläufen zu finden. Um zumindest im eigenen Garten eine weitere Ausbreitung zu verhindern, sollte man es am besten noch vor dem Blühen ausreißen.

Ebenfalls auf der Verbotsliste der EU: der Riesen-Bärenklau. Der Saft der bis zu drei Meter hohen Pflanze kann Hautverletzungen hervorrufen, die Verbrennungen ähneln. Wer die Pflanze entfernen möchte, sollte dabei unbedingt Schutzkleidung tragen.

Das Bundesamt für Naturschutz hat ein Dokument mit detaillierten Beschreibungen der verbotenen Arten veröffentlicht. Dort finden sich auch Hinweise, wie sich die jeweiligen Pflanzen am besten beseitigen lassen, etwa durch Ausgraben oder Mähen.

Wie umgehen mit Neophyten im Garten?

Für Pflanzenarten, die häufig in Gärten zu finden sind, aber auf der EU-Liste der invasiven Arten stehen, sind die EU-Länder angewiesen, "angemessene Managementmaßnahmen" zu entwickeln und umzusetzen. Das Bundesumweltministerium hat bereits einen Aktionsplan erstellt und will Gartenbesitzer durch Aufklärungskampagnen für das Thema sensibilisieren. Gartenmärkte müssen ihre kommerziellen Bestände nach und nach abbauen, es gelten dafür Übergangsregelungen. Niemand ist also derzeit gezwungen, die betroffenen Pflanzen aus seinem Garten zu entfernen. Wer sich trotzdem dazu entschließt, sollte die Pflanzenteile nicht auf dem Kompost, sondern in einem geschlossenen Beutel im Restmüll entsorgen.

Keinesfalls darf Gartenmüll in freier Natur entsorgt werden - diese Regelung gilt übrigens nicht nur für Neophyten, sondern für jegliche Art von Gartenabfällen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld.

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Dieses Thema im Programm:

Rasch durch den Garten | 13.05.2024 | 21:00 Uhr

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