Stand: 05.04.2024 16:36 Uhr

Gericht: AfD muss sich im Schloss Reinbek treffen dürfen

Eine weiße Justitia-Plastik (Göttin der Gerechtigkeit) mit zwei Waagschalen an goldenen Kettchen in Nahaufnahme © ndr.de
Wegen des Gleichbehandlungsgebots darf die Partei nicht von der Nutzung der Räumlichkeiten ausgeschlossen werden, urteilten die Richter.

Die Stadt Reinbek im Kreis Stormarn muss der AfD Schleswig-Holstein das Schloss Reinbek für einen Vortrag einer AfD- Bundestagsabgeordneten zur Verfügung stellen. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig am Donnerstag entschieden. Die Stadt wollte mit einer neuen Satzung eigentlich verhindern, dass die Partei die Räumlichkeiten des Schlosses mieten kann. Die neue Satzung verbietet Veranstaltungen mit "extremistischen, rassistischen, antisemitischen, nationalistischen, sonstigen menschenverachtenden oder antidemokratischen" Inhalten.

Die AfD hatte dagegen geklagt. Die Richter des Verwaltungsgerichts begründeten ihre Entscheidung mit dem Gleichbehandlungsgebot. Die Stadt Reinbek müsse der AfD und auch anderen Parteien deshalb die Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Die Stadt hat zwei Wochen Zeit, um gegen dieses Urteil Beschwerde einzulegen. Bürgermeister Björn Warmer teilte mit, dass das aber momentan nicht geplant sei.

Die Vereinigung "Omas gegen Rechts" hat für Freitag vor dem Schloss eine Demonstration gegen das Urteil angemeldet. Auch ein überparteiliches Bündnis für Demokratie will sich nach eigenen Angaben anschließen. Die Fraktionen der Stadtversammlung wollen am Freitag beobachten, ob die AfD ihr Versprechen einhält, sich bei der Veranstaltung nicht menschenverachtend oder diskriminierend zu äußern, denn das verbietet die Satzung des Schlosses.

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