Nach seiner vom BGH bestätigten Absetzung schlägt der Ex-Geschäftsführer versöhnliche Töne an. Zugleich betont er, noch immer eine andere Rechtsauffassung zu haben.
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Der von den Pflegebedürftigen selbst zu zahlende Anteil steigt auf über 2.800 Euro - im Monat. Betroffene verkaufen ihr Haus oder beantragen Sozialhilfe.
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