Betrug mit Corona-Schnelltests: Angeklagter legt Berufung ein
In einem Verfahren um den Betrug mit Corona-Schnelltests will der 25-jährige Angeklagte das Urteil des Amtsgerichts Pasewalk nicht akzeptieren. Er hat Berufung eingelegt.
Ein 25-jähriger Mann aus Torgelow (Kreis Vorpommern-Greifswald), der vor einer Woche wegen gewerbsmäßigen Betrugs mit Corona-Schnelltests zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt wurde, will eine mildere Strafe erreichen. Der Angeklagte hat Berufung gegen sein Urteil eingelegt, wie ein Sprecher des Amtsgerichtes Pasewalk sagte. Somit muss sich voraussichtlich das Landgericht Neubrandenburg als nächsthöhere Instanz mit dem Fall befassen. Das Amtsgericht hatte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt, fünf Monate mehr als die Staatsanwältin gefordert hatte.
105.000 Euro Anzahlung erhalten
Das Gericht sprach den Angeklagten des zweifachen schweren Betruges schuldig. "Sie wollten sich damit eine Einnahmequelle von einigem Gewicht verschaffen", sagte der Vorsitzende Richter während der Urteilsbegründung zum Angeklagten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der berufslose Mann einer Handelsfirma aus Neuss (Nordrhein-Westfalen) Ende 2021 rund 500.000 Corona-Schnelltests für rund 650.000 Euro angeboten hatte. Die Firma zahlte in mehreren Raten 105.000 Euro an.
Betrogenen wochenlang hingehalten
Der Verurteilte, der damals in einem Testzentrum arbeitete, sich aber als Leiter des Zentrums und als Inkasso-Unternehmer ausgab, lieferte allerdings nichts. Als der Betrogene das Geld zurückforderte, wurde er von dem 25-Jährigen über Wochen hingehalten. Vor Gericht äußerte sich der einschlägig vorbestrafte Angeklagte nicht zu den Vorwürfen. Sein Verteidiger schloss sich am Ende des Prozesses vor dem Amtsgericht dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft an: zwei Jahre und acht Monate Gefängnis.