Stand: 11.08.2015 16:14 Uhr

Beckedahl: "Staatsfinanzierte Werbekampagne"

von Daniel Bouhs

Am Ende sind Markus Beckedahl und seine Mitstreiter von netzpolitik.org die großen Profiteure des "Landesverrats": Schon 150.000 Euro habe ihm und seinen Mitstreitern die "staatsfinanzierte Werbekampagne" - wie er die Affäre nennt - eingebracht. Spenden, mit denen sie jetzt umso mehr angreifen wollen. Gegenüber ZAPP sagt Beckedahl: Mit dem Geld wolle er nun einen weiteren Redakteur einstellen - für netzpolitische Investigation. Eine Kampfansage, denn: Enthüllungen waren für das gut zehn Jahre alte Blog vor der Affäre stets Nebensache - eben weil die Ressourcen dafür fehlten. Das könne sich nun ändern.

VIDEO: Markus Beckedahl: "Akt von zivilem Ungehorsam" (6 Min)

"Es passiert so viel, dass wir kaum noch zum investigativen Recherchieren kommen", berichtet Beckedahl. Zuletzt sei die meiste Zeit dafür draufgegangen, zu notieren, was sich netzpolitisch in Berlin und Brüssel alltäglich ereignet habe. "Wir wollen wieder viel mehr recherchieren, viel mehr Dingen auf den Grund gehen und der Öffentlichkeit zugänglich machen", sagt der Leiter der bislang vierköpfigen Redaktion.

Das Grundproblem bleibt bestehen

Generalbundesanwalt Harald Range beantwortet  in der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe (Baden-Württemberg) Fragen von Journalisten  Foto: Ralf Stockhoff
Kosteten die Ermittlungen letztlich den Job: Generalbundesanwalt Harald Range.

Demonstrationen auf der Straße, Solidarität in den Medien: Der öffentliche Druck hat offensichtlich dazu geführt, dass dieser Fall gestoppt wurde. Doch das Grundproblem, dass die Pressefreiheit juristische Grenzen erfahren kann, bleibt. Das deutsche Strafrecht kennt weiterhin das Delikt "Landesverrat". Es schwebt auch künftig wie ein Damoklesschwert über Rechercheuren und nicht zuletzt ihren Informanten.

Für Beckedahl ist die Gesetzeslage ein Relikt der analogen Zeit und kein Strafrecht für das Neuland, also das digitale Zeitalter, in dem sich eine Kultur der Transparenz breitmacht. "Wir wissen jetzt, dass der Generalbundesanwalt jederzeit mit einer hanebüchenen Konstruktion gegen Journalisten vorgehen könnte - auch wenn er das aus politischen Gründen erstmal nicht machen wird", mahnt Beckedahl. "Wir sind gespannt darauf, dass der Straftatbestand des Landesverrats geändert wird, wie Justizminister Heiko Maas es versprochen hat."

Bundesregierung plant neuen Straftatbestand

Bekenntnisse zur Pressefreiheit hin oder her: Die Bundesregierung plant weiterhin den Straftatbestand "digitale Datenhehlerei" einzuführen. Der soll zusammen mit der Vorratsdatenspeicherung kommen, die für Enthüllungsjournalisten und ihre Quellen schon an sich ein Problem ist. Im aktuellen Gesetzesentwurf, den passenderweise ebenfalls netzpolitik.org publik gemacht hat, haben sich die Fachreferenten der Regierung jedenfalls auf diese Ergänzung der gegenwärtigen Gesetze geeinigt:

Wer Daten, die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Whistleblower-Gesetz gefordert

"Das könnte massive Auswirkungen auf investigative Journalisten haben", sagt Beckedahl. Auch wenn die Ausnahmetatbestände nicht zuletzt für Rechercheure verbessert worden seien: Er sei "noch immer nicht überzeugt" davon, dass das zu mehr Rechtssicherheit führe. Es müssten vielmehr neben den Journalisten auch eindeutig die Informanten geschützt werden. Beckedahl fordert erneut ein Whistleblower-Gesetz.

Auch Markus Grill, einst Reporter beim "Spiegel" und nun Chefredakteur des Recherchebüros "Correctiv", sieht in dem drohenden neuen Gesetz eine weitere Gefahr für die Pressefreiheit in Deutschland. "Natürlich sollten Leute, die sich im Internet kriminell Kontodaten beschaffen und verkaufen, bestraft werden", sagt Grill zu ZAPP. Wenn es aber um Berichte über Steuersünder und Steueroasen gehe, dann sei es "völlig kontraproduktiv", wenn der Besitz, das Verbreiten und das Verarbeiten solcher Daten bestraft werden könne. "Dann erfahren wir nicht mehr, wie sich das obere eine Prozent der Gesellschaft von seiner Steuerpflicht verabschiedet."

Den Landesverrat juristisch killen, die Strafbarkeit des Datenhandels für Rechercheure und Informanten abwehren: Für die Lobbyisten der Journalisten bleibt noch viel zu tun.

Weitere Informationen
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Dieses Thema im Programm:

ZAPP | 12.08.2015 | 23:20 Uhr

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