Was ist die No-Bail-Out-Klausel?
Neujahr 2002: Die Deutschen ziehen die ersten Euro-Scheine aus dem Bankautomaten. Die Einführung von Euro und Cent wäre hierzulande ohne Artikel 125 im EU-Vertrag nicht möglich gewesen: Die sogenannte No-Bail-Out-Klausel - zu deutsch: Nichtbeistandsklausel.
Sie besagt, dass ein EU-Mitgliedstaat nicht für einen anderen Staat finanziell haften darf. Deutschland machte sie 1993 zur Bedingung für den Beitritt zur Währungsunion. Denn schon damals zweifelten Politiker und Bundesbänker daran, ob ihre EU-Nachbarn zuverlässig mit Geld umgehen können - und Deutschland womöglich den Kopf für die Schulden anderer Länder hinhalten muss. Genau das war während der Griechenland-Krise aber der Fall. 123 Milliarden Euro steuerten die Deutschen zum Hilfspaket für die Griechen hinzu.
Ein Verstoß gegen die Bail-Out-Klausel? Nicht in den Augen von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU): "Es geht ja nicht um eine Haftung, sondern es geht um eine freiwillige Beistandsleistung. Sie haften ja auch nicht für meine Schulden. Sie könnten mir ja auch unter Bedingungen einen Kredit gewähren. Ich glaube nicht, dass das ein Verstoß gegen das Bail-Out-Verbot ist. Ich bin sicher, wir sind auf einer einwandfreien, rechtlichen Grundlage."
Vier deutsche Wirtschaftsprofessoren sahen das anders: Sie klagten gegen die Griechenland-Hilfe vor dem Bundesverfassungsgericht. Allerdings ohne Erfolg.