Am 5. Januar 1938 erlassen die Nationalsozialisten das "Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen". Fortan sollen Juden durch Zwangsvornamen gekennzeichnet sein. Die einzelnen Bestimmungen formulierte der nationalsozialistische Jurist, der in der Bundesrepublik Adenauers Kanzleramt leitete: Hans Globke.