Ein Bauer misst mit einem Feldmesszirkel seinen Acker aus. © picture-alliance / ZB Foto: Peter Endig

Das Schicksal der Neubauern nach 1945

Stand: 15.12.2009 15:25 Uhr

Im Zuge der Bodenreform 1945 erhalten in der Sowjetischen Besatzungszone viele Mittellose ein Stück Land. Später müssen die Neubauern ihr Eigentum zum Teil wieder abgeben.

von Dana Zelck

Im Herbst 1945 werden in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Tausende Gutsbesitzer enteignet. Ihr Land wird unter den zahllosen Vertriebenen, Umsiedlern und ehemaligen Gutsarbeitern aufgeteilt, die damit zu Neubauern werden. Mehr als 70.000 Menschen sind es im Zuge der Bodenreform alleine in Mecklenburg, die sich so eine neue Existenz aufbauen. Doch nicht alle profitieren auf Dauer von ihrem neuen Besitz, wie drei Fallbeispiele zeigen.

Kurt Wendt flieht vor der drohenden Kollektivierung

"Werktätige Einzelbauern, werdet Mitglieder der LPG!" Werbeplakat der LPG.
Werbeplakat der LPG: Ab 1952 werden die Bauern dazu gedrängt, sich einer Produktionsgenossenschaft anzuschließen.

Zu denen, die über Nacht zu Neubauern werden, zählt etwa der damals 15-jährige Kurt Wendt: Er erhält ein Stück Land in Schlutow bei Gnoien in Mecklenburg-Vorpommern. Der dortige Gutsbesitzer war kurz vor Ende des Zweiten Weltkrieges aus dem Dorf geflüchtet. 60 Neubauern-Stellen werden hier geschaffen. Kurt Wendt erzählt: "Wir empfanden das als eine gute Sache. Für einige war es aber auch eine Belastung, weil niemand sagen konnte, wie wir ohne Pferde und zunächst ohne Kühe die Landwirtschaft bearbeiten sollten." Harte körperliche Arbeit gehört zum Alltag. Vor dem, was die zum Teil völlig landwirtschaftsfremden Neubauern unter den schwierigen Bedingungen in der Nachkriegszeit leisten, zieht Kurt Wendt noch Jahrzehnte später den Hut: "Man muss doch staunen, was dort schon alles bewegt wurde. Es war einfach die Initiative jedes Einzelnen", sagt er.

Bodenreform im Westen

Die Zuteilung der landwirtschaftlichen Flächen an die Neubauern gilt als unwiderruflich. "Den Bauern, die den Boden haben, wird keine Macht der Welt ihn wieder wegnehmen können!", verkündet Walter Ulbricht zu Beginn der Reform im Herbst 1945. Dennoch werden die Neubauern nach 1952 mehr oder weniger freiwillig dazu gebracht, sich den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) anzuschließen, auch wenn sie formal Eigentümer ihrer Ländereien bleiben. Als FDJ-Funktionär erfährt Kurt Wendt schon früh von der geplanten Kollektivierung und zieht Konsequenzen: 1949 verlässt er seine Neubauern-Stelle und geht in den Westen.

Familie Franke klagt erfolgreich gegen Enteignung

Nach Kriegsende gehört das Dorf Römnitz bei Ratzeburg zunächst zur sowjetischen Zone. Im Zuge der Bodenreform erwirbt auch Familie Franke ein Stück Neubauern-Land: Knapp fünf Hektar, direkt am Ratzeburger See, mit Ackerland und Wald, erzählt der Sohn Hans-Peter Franke. Doch im November 1945 einigen sich die Siegermächte darauf, die Grenze zwischen der sowjetischen und der britischen Zone zu begradigen. Damit liegt das Land der Familie Franke plötzlich in Schleswig-Holstein. Die Engländer - und später die Lastenausgleichsbank - wollen das gesamte Neubauern-Land wieder an den Staat zurückführen. Während alle anderen Siedler einlenken, beharren die Frankes auf ihren Besitz. "Dann hat man uns verklagt und wollte uns immer wieder enteignen. Der Prozess hat über 15 Jahre gedauert. Sämtliche Instanzen haben wir gewonnen", erinnert sich Hans-Peter Franke.

Zeitzeugen-Berichte
Werbeplakat für die Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone mit der Aufschrift "Junkerland gehört in Bauernhand". © Ernst-Jürgen Walberg; Thomas Balzer: Erinnerungen für die Zukunft: Geschichten und Geschichte aus dem Norden der DDR, hrsg. vom Norddeutschen Rundfunk/Deutsches Historisches Museum Berlin

Die Enteignung der Gutsbesitzer nach 1945

Mit der Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone wurden Tausende Gutsbesitzer enteignet. Betroffene erinnern sich. mehr

Die letzte Entscheidung fällt im Februar 1960 in Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof gibt seiner Familie recht. Das Urteil ist eine juristische und vor allem politische Sensation. Für Frankes heißt das: Sie sind nun rechtmäßige Volleigentümer, dürfen aber wie die Neubauern im Osten ihr Land nicht verpachten, belasten oder verkaufen. Bankkredite zu bekommen bleibt für Hans-Peter Franke deshalb schwierig. Bis er 1990 ein Schreiben von der Bundesregierung erhält, das für die westdeutschen Neubauern-Erben alle Beschränkungen aufhebt. Seither kann Hans-Peter Franke, der auf seinem Gelände einen Campingplatz betreibt, frei über sein Eigentum verfügen. Nur ein Waldstück musste er an das Land Schleswig-Holstein abgeben. Von den Enteignungen, die 1992 die Neubauern im Osten treffen, bleibt er verschont.

Familie Bey verliert ihr Land

Anders ergeht es Waldemar Bey aus Stuthof bei Rostock. 1948 erhalten seine Eltern zehn Hektar Bodenreform-Land. In die Urkunde und ins Grundbuch wird jedoch nur der Vater eingetragen. Vier Jahre später tritt das Ehepaar in die LPG ein. Erna Bey arbeitet fortan als Tierpflegerin im Schweinestall, der Vater als Melker - bis zu seinem Tod 1985. "Das Hausgrundstück wurde auf den Namen meiner Mutter überschrieben. Alles andere verfiel an den Bodenreform-Fonds, obwohl im Grundbuch noch immer mein Vater stand", erzählt Waldemar Bey.

Hans Modrow, SED-Politiker und Namensgeber des Modrow-Gesetzes. © picture-alliance / ZB Foto: Jens Büttner
Der SED-Politiker Hans Modrow war Namensgeber des Modrow-Gesetzes.

Eigentlich verstößt die Rückführung des Landes in den Bodenreform-Fonds gegen geltendes Recht der DDR. Denn nach den Durchführungsbestimmungen zur Bodenreform darf das nur passieren, wenn der Erbe des Neubauern nicht in Land-, Forst- oder Nahrungsgüterwirtschaft tätig ist. Erna Bey aber arbeitet in der örtlichen LPG. Als sie sich damals beim Rat der Stadt beschwert, stößt sie auf taube Ohren. 1990 scheint sich für die Beys doch noch alles zum Guten zu wenden: Im Zuge des sogenannten Modrow-Gesetzes wird das Bodenreform-Land in Privatbesitz überführt und Erna Bey zur Volleigentümerin ernannt.

EGMR-Urteil schließt Rückgabe an Neubauern-Erben aus

2004: Eine Rostocker Bürgerin zeigt ein Protestplakat gegen die Enteignung von Bodenreformland. © (c) ZB - Fotoreport Foto: 2004: Die Rostockerin Margot Hein zeigt ein Protestplakat gegen die Enteignung von Bodenreformland.
2004: Eine Rostocker Bürgerin zeigt ein Protest-Plakat gegen die Enteignung von Bodenreform-Land.

Doch zwei Jahre später erklärt die Kohl-Regierung in einem neuen Gesetz die Eigentümerschaft der Neubauern-Erben für ungültig. Auch Erna Bey verliert ihr Eigentum. Wie viele andere entscheidet sie sich, gerichtlich gegen die Enteignung vorzugehen, scheitert aber in Deutschland in allen Instanzen. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gibt ihr 2004 recht. Doch der Erfolg ist nicht von Dauer: Die Bundesregierung klagt gegen die Entscheidung der Straßburger Richter. Allein dem Land Mecklenburg-Vorpommern droht durch das Urteil der Verlust von etwa 30.000 Hektar Fläche mit einem Gesamtwert von rund 150 Millionen Euro. Mit seinem Urteil am 30. Juni 2005 fällt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sein endgültiges Urteil. Darin heißt es, die entschädigungslose Enteignung sei kein Verstoß gegen das Menschenrecht auf Schutz des Eigentums. Eine Rückgabe des Landes an die Neubauern-Erben ist damit endgültig ausgeschlossen.

Für Waldemar Bey ist das ein politisches Urteil zugunsten der Bundesregierung: "Die hätte das Land wieder herausrücken müssen. Das gäbe finanziell für die Kommunen Engpässe. Die Bundesrepublik hätte Geld bereitstellen müssen, und, und, und. Und da der Geldbeutel zurzeit schmal ist, hat man eben diese Variante gewählt." Dann blickt er traurig auf die ehemals eigenen, nun endgültig fremden acht Hektar Land direkt hinter seinem Haus in Stuthof.

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Junkerland in Bauernhand - Originalversion

Die ungekürzte Fassung des Textes aus der Reihe "Erinnerungen für die Zukunft" von NDR 1 Radio MV. Download (113 KB)

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | 27.09.2005 | 20:00 Uhr

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