Hamburgs Justiz- und Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina. © dpa Foto: Georg Wendt
Hamburgs Justiz- und Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina. © dpa Foto: Georg Wendt
Hamburgs Justiz- und Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina. © dpa Foto: Georg Wendt
AUDIO: Gallina sieht rechtliche Lücke bei minderjährigen Influencern (1 Min)

Gallina will minderjährige Influencer besser schützen

Stand: 29.09.2024 19:47 Uhr

Immer mehr Menschen verdienen ihr Geld als sogenannte Influencer. Mittlerweile präsentieren sich auch viele Kinder in Social-Media-Kanälen, oft angetrieben von den Eltern. Hamburgs Justiz- und Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina (Grünen) fordert dabei einen besseren Schutz der Minderjährigen.

Grundsätzlich ist Kinderarbeit verboten. Das regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass Jungen und Mädchen zum Beispiel bei Theateraufführungen oder Filmproduktionen mitwirken dürfen. Ein Antrag dafür muss beim Amt für Arbeitsschutz gestellt werden. Auch die Schulen und Jugendämter werden vor einer möglichen Genehmigung gehört.

Gallina: "Wir haben eine rechtliche Lücke"

Schmink-Tipps, Spielzeug-Tests oder Einblicke in den Familienalltag von Kindern in den sozialen Netzwerken sind bislang nicht geregelt. "Wir haben eine rechtliche Lücke, weil das Jugendarbeitsschutzgesetz das digitale Zeitalter noch nicht ausreichend abbildet", sagte Gallina. Auch die Darstellung bei TikTok, Instagram oder Youtube sollte als Kinderbeschäftigung gelten, die genehmigt werden müsse, forderte sie.

Senatorin will Social-Media-Plattformen stärker im Blick haben

Mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative will Gallina auch die Betreiber der Social-Media-Plattformen stärker in den Blick nehmen. Im Dezember will die Senatorin das Thema mit ihren Kolleginnen und Kollegen bei der Arbeits- und Sozialministerkonferenz in Hamburg besprechen.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 30.09.2024 | 06:00 Uhr