Sendedatum: 18.08.2010 23:05 Uhr

Urteil im "Sachsensumpf"-Prozess

von Maik Gizinski

Verurteilt wegen Journalismus und das bei uns im Land der Pressefreiheit. Passiert ist das trotzdem jetzt in Dresden. ZAPP hat bereits über den Fall berichtet. Zwei Journalisten haben im sogenannten Sachsensumpf  recherchiert und vergangenen Freitag sind sie tatsächlich dafür verurteilt worden: zu je 2.500 Euro wegen übler Nachrede. Zapp über einen Angriff auf die Pressefreiheit.  

 

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Blumen von Unterstützern haben Thomas Datt und Arndt Ginzel vor der Urteilsverkündung bekommen. 13 Verhandlungstage brauchte das Gericht, wie sonst bei Mordprozessen. Angeklagt sind sie, weil sie ihren Job gemacht haben: recherchieren und Artikel schreiben.   

Arndt Ginzel, freier Journalist, erzählt: "Als der dann das Urteil gesprochen hat, also, ich konnte es erst mal überhaupt nicht verstehen. Ich hab's nicht verstanden. Ich war völlig, ja, ich stand erst mal völlig neben mir und hab versucht, das nachzuvollziehen, was er dort der Öffentlichkeit präsentiert hat. Und ich glaube, den meisten, die dort gesessen haben, ging es ähnlich. Die haben sich gefragt: Was hat der jetzt da eigentlich verurteilt?"

Der Richter verurteilt die beiden Journalisten wegen übler Nachrede. Sie hätten, so das Gericht, zwei Polizisten verunglimpft, die im sogenannten Sachsensumpf ermittelt haben, einem ominösen Geflecht aus Rotlicht-Milieu, zwielichtigen Immobilienhaien und hochrangigen Vertretern der Justiz. Bestraft werden sollen die Journalisten nun für einen einzigen Satz in diesem Artikel von Zeit Online."

Dabei handelt es sich nicht einmal um einen normalen Satz, sondern um eine Frage. Eine Frage, die sich dank der Recherchen von Ginzel und Datt geradezu aufdrängte: "Gerieten sie", jene beiden Polizisten, "unter Druck, weil der einflussreiche Richter Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sie erhob?" ("Voreiliger Freispruch", Die Zeit,  27.06.2008). Für diese offene Frage sollen die beiden Journalisten jetzt jeder 2.500 Euro zahlen. 

Thomas Datt, freier Journalist, meint: "Ich fand's bizarr, also und zwar deshalb, weil die Begründung für dieses Urteil letztendlich keine war. Der Richter, der hat folgendes gemacht: Er hat diese Frage, die er als üble Nachrede ansieht, begründungslos zur Tatsachenbehauptung erklärt." 

 

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Frage oder Tatsachenbehauptung?

Lorenz Haase, Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden, erklärt: "Auch die Äußerung in einer Frage kann eine Tatsachenbehauptung sein, wenn mit der Frage konkludent verbunden ist, dass Bestimmtes passiert sein soll." 

Jörg Nabert, Anwalt für Presserecht: "Dieser Satz ist keine üble Nachrede, dieser Satz gibt einen Verdacht wieder, der geäußert werden darf, weil es eine Dienstaufsichtsbeschwerde gab, weil es Polizisten gab, die nicht so ermittelt haben, wie es eigentlich hätte sein sollen, deshalb kann ich an diesem Satz keine üble Nachrede erkennen." Jörg Nabert prüft bei der "Zeit", ob alle Artikel juristisch einwandfrei sind. Er hat auch in diesem Fall sein 'Ok' gegeben. Und er wundert sich über noch etwas anderes: Nicht einmal die beiden vermeintlich geschädigten Polizisten fanden anscheinend, dass ihnen übel nachgeredet wurde. "Zapp" liegen Mails vor, in denen es heißt: "Ich werde, gegen wen auch immer, keinen Strafantrag stellen". Oder: "Von einer Anzeigeerstattung wegen übler Nachrede nehme ich zur Zeit Abstand".  

Doch dann stellt plötzlich jemand Strafantrag, der offenbar weniger Bedenken hat: der Polizeipräsident höchst selbst. Jörg Nabert: "Dass dann der Vorgesetzte diesen Strafantrag stellt, finde ich extrem ungewöhnlich. Denn der Vorgesetzte ist ja in seinen Interessen nicht berührt, er setzt sich also wie Eltern bei ihren Kindern an die Stelle der Beamten und nimmt deren Interessen wahr, von denen die selber sagen, das sie gar nicht verletzt worden sind." 

 

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Wessen Interessen in Sachsen ganz sicher verletzt werden sind die von kritischen Journalisten, die weiter herum bohren im sogenannten "Sachsensumpf". 1993 flog in Leipzig ein illegales Bordell auf. Minderjährige wurden hier zum Anschaffen gezwungen. 2007 gibt es neue Erkenntnisse. Datt und Ginzel finden zwei junge Frauen, die ihre Freier von damals auf Fotos wiedererkannt haben wollen: hohe Justizbeamte.  

Die brisante Geschichte erscheint im Spiegel (Dreckige Wäsche", Der Spiegel, Januar 2008). Auch wegen dieses Artikels werden die Journalisten angeklagt. Dabei hätten Staatsanwaltschaft und Gericht wissen können, dass die beiden den Artikel gar nicht selbst geschrieben haben. Jörg Nabert: "Man hat den sterbenskranken Justitiar des Spiegel vor Gericht gezerrt, der nicht mehr sprechen kann, weil er eine so schwere Krankheit hat, und, um ihn nochmal zu der Sache zu befragen, obwohl von Anfang an klar sein musste, dass hier keine Straftat vorliegen kann, weil die beiden gar nicht die Autoren des Artikels sind. 

Artikel sind noch immer online

Wegen Verleumdung, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, werden die Journalisten am Ende nicht verurteilt. Und auch sonst scheitert die Anklage in allen Punkten. Bis auf einen, die offene Frage im Zeit Online-Artikel.  

Kurios an alldem ist auch, dass beide Artikel nach wie vor online abrufbar sind. Die vermeintlich Geschädigten sind nicht presserechtlich gegen die Texte vorgegangen.
Lorenz Haase, Sprecher der Staatanwaltschaft, meint im Interview: "Warum sie das nicht gemacht haben, kann ich Ihnen nicht sagen."
Frage Reporter: "Leuchtet Ihnen das ein?"
Lorenz Haase: "Ob es, es ist ein Anspruch, den die Geschädigten haben. Warum sie ihn in diesem konkreten Fall nicht verfolgt haben, kann ich nicht beantworten." 

Jörg Nabert: "Ich kenne wirklich keinen einzigen Fall, wo man einen Artikel ausschließlich strafrechtlich angegriffen hätte und nicht auch zivilrechtlich. Denn der Verletzte hat ja in erster Linie ein Interesse daran, dass die Verletzung, die er behauptet, abgestellt wird. Ihm geht es aber hier im vorliegenden Fall nur um die Bestrafung, nicht um die Beseitigung des Schadens, den er behauptet. Ich behaupte ja, es ist gar kein Schaden eingetreten und kein Pressegericht dieser Republik würde diesen Artikel verbieten." 

Ihnen ist der größte Schaden entstanden: Ginzel und Datt können seit 2008, seitdem gegen sie ermittelt wird, nicht mehr unabhängig über den sogenannten Sachsensumpf berichten. Obwohl sie dank ihrer beharrlichen Recherche die sind, die mit am besten durchblicken. Jörg Nabert: "Das ist eine erschreckende Botschaft. Und deswegen bin ich ganz stark daran interessiert, dass dieses Urteil aufgehoben wird, denn diese Botschaft kann keinen Bestand haben. Journalisten müssen frei sein, Fragen zu stellen. Sie müssen frei sein, frei zu recherchieren. Und dann, wenn sie bei den Recherchen bestimmte Informationen bekommen, diese auch zum Gegenstand von Verdachtsberichterstattung machen dürfen." 

Für Pressefreiheit muss man in Sachsen wieder kämpfen. Ginzel und Datt werden Berufung einlegen gegen ein offenkundig absurdes Urteil.

Arndt Ginzel: "Wir finden dieses Urteil ungerecht. Es würde uns als Journalisten beeinträchtigen in unserer Arbeit. Und wenn wir, wenn wir unsere Arbeit und unsere Aufgaben erfüllen wollen, dann muss dieses Urteil gekippt werden. Dann muss dieser, diese Verurteilung gekippt werden. Und das bedeutet: Es muss erlaubt sein, kritische Fragen zu stellen."

 

 

Dieses Thema im Programm:

ZAPP | 18.08.2010 | 23:05 Uhr

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Dieser Artikel wurde ausgedruckt unter der Adresse: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/sachsensumpf104.html
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