Stand: 14.03.2017 16:05 Uhr

ARD und Verlage können sich nicht einigen

von Daniel Bouhs
Mathias Döpfner © dpa-Bildfunk Foto: Britta Pedersen
Mathias Döpfner, Präsident des Zeitungsverlegerverbandes, kündigte juristische Mittel an.

Auf die Justiziare der ARD dürfte in den nächsten Monaten viel Arbeit zukommen: Die Intendanten haben sich trotz monatelanger Verhandlungen nicht mit den Verlagen darauf einigen können, ihre öffentlich-rechtlichen Onlineauftritte deutlich einzuschränken. "Die Beurteilung, dass der letzte Gesprächsstand nicht akzeptabel war, war einhellig die Meinung aller Intendantinnen und Intendanten", sagt ARD-Sprecher Steffen Grimberg gegenüber ZAPP. Der Präsident des Zeitungsverlegerverbandes BDZV, Mathias Döpfner, findet es wiederum "schade, (...) dass dieser Kompromiss jetzt nicht gefunden werden konnte" und erklärt, dass die Verlage nun "juristisch tun müssen, was wir tun können", sagte Döpnfer im März auf der Bilanz-Pressekonferenz der Axel Springer AG.

Einige Intendanten hatten zuvor mit Vertretern des BDZV über eine mögliche Selbstverpflichtung verhandelt. Angepeilt wurde zuletzt, dass die ARD auf den Überblicksseiten ihrer Onlineauftritte – Homepages und Ressortseiten – nur noch maximal ein Drittel Text veröffentlichen. Für die Verleger wäre dies laut Döpfner ein "tragfähiger Kompromiss" gewesen: "Das hätte uns eine Chance geboten, mit unseren Angeboten auch über digitale Abos wettbewerbsfähig zu bleiben."

"Ehrliches Bemühen aller Seiten"

ARD-Sprecher Grimberg berichtet nun von einem "ehrlichen Bemühen aller beteiligten Seiten, zu einer guten Lösung zu kommen", sagt aber auch: "Es gab in einer letzten Runde noch mal Veränderungen, die dann so offenbar von den Verlegern als akzeptabel befunden wurden. Allerdings eben nicht mehr von der ARD." Details wollte er dazu aber nicht preisgeben. So bleibt der ausschlaggebende Punkt für das Scheitern der Einigung zwischen Verlegern und ARD vorerst unklar.

Verleger drohen mit juristischen Schritten

Bereits im September vergangenen Jahres hatte BDZV-Präsident Döpfner auf dem "Zeitungskongress" für den Fall, dass mit den Intendanten keine Einigung erzielt würde, "massive juristische Schritte" angekündigt. Am Rande der Bilanzpressekonferenz des Medienkonzerns Axel Springer, dem Döpfner vorsitzt, legte er Anfang März nach: "Wenn Öffentlich-Rechtliche mit acht Milliarden Gebühreneinnahmen unbegrenzt auch zeitungsähnliche und die Funktion einer Zeitung ersetzende Angebote machen können, dann ist das natürlich aus unserer Sicht eine Wettbewerbsverzerrung." Gegenüber ZAPP wollte sich Döpfner darüber hinaus nicht äußern.

Klage gegen Radio Bremen angedroht

ARD-Sprecher Grimberg versucht unterdessen, den Ball flach zu halten. "Die Gerichte werden das klären", sagt er. Die ARD sei zudem "in jedem Fall weiter gesprächsbereit". Außerdem würden Verlage und Sender in "über 100 Kooperationen auf lokaler und regionaler Ebene" zusammenarbeiten: "Da ist jetzt also nicht irgendwie ein Tischtuch zwischen zwei Leitmedien für immer zerschnitten."

VIDEO: ARD: "Es gab ein ehrliches Bemühen" (9 Min)

Gleichzeitig drohen norddeutsche Verlage Radio Bremen mit einer Klage: Der Sender betreibe "eine fast ausnahmslos aus zeitungsähnlich aufgemachten Texten und stehenden Bildern bestehende pressetypische Berichterstattung" und stelle dabei "nicht-sendungsbezogene Textangebote im Vordergrund". Radio Bremen äußert sich dazu vorerst nicht.

OLG Köln bestätigte die Sicht der Verleger

Der Rundfunkstaatsvertrag verbietet ARD, ZDF und Deutschlandradio, im Internet "nicht-sendungsbezogene presseähnliche Angebote" aufzulegen. Praktisch heißt das: Wenn öffentlich-rechtliche Journalisten ausführliche Texte veröffentlichen wollen, dürfen sie das nur, wenn die Themen auch im klassischen Programm auftauchen. Die Sorge der Sender ist: Wenn sie sich unbedingt auch dazu durchringen müssen, ein Thema in klassischen Radio- oder Fernsehsendungen zu fahren, können sie nicht frei über aktuelle Themen berichten - vor allem: nicht so schnell, wie das Mediennutzer von Onlineauftritten erwarten. Das wiederum könnte dazu führen, dass öffentlich-rechtliche Angebote aus dem Medienmix vieler Nutzer fliegen.

Zuletzt hatten mehrere Verlage gegen die App der "Tagesschau" geklagt. Das Kölner Oberlandesgericht bestätigte die Verleger-Sicht, wonach eine frühe Ausgabe der App aus dem Jahr 2011 "presseähnlich" gewesen sei. ARD-Sprecher Grimberg weist allerdings darauf hin, dass dazu noch eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof laufe.

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ZAPP | 15.03.2017 | 23:20 Uhr

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