Jesiden: Bundesamt ändert seine Meinung
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat seine Entscheidungspraxis im Hinblick auf irakische Jesiden geändert. Dies geht aus der Antwort auf eine Panorama 3 Anfrage hervor. Panorama 3 hatte zuvor berichtet, dass das BAMF in einer Stellungnahme bezweifelte, dass es sich bei den Jesiden im Irak um eine verfolgte Gruppe handele. Nun erkennt das BAMF die Gruppenverfolgung der Jesiden an.
Katrin Hirseland, die Pressesprecherin des BAMF erklärt dazu, das Bundesamt habe seine "Entscheidungspraxis in Bezug auf irakische Jesiden aus Gebieten, die von den IS-Milizen eingenommen worden sind, vor dem Hintergrund der Situation im Irak geändert." Man werde in noch anhängigen Gerichtsverfahren Flüchtlingen, die ihre "Zugehörigkeit zur Gruppe der Jesiden aus dem Irak" glaubhaft machen können, "den Schutzstatus zuerkennen". Klagen gegen Gerichtsurteile, die eine Gruppenverfolgung von Jeziden anerkennen, strebe das BAMF nicht an.
Ergänzend fügt Hirseland hinzu, "dass in dem in der NDR-Sendung Panorama 3 geschilderten Fall Saado Khalafshamo - dessen Bescheid aus dem Jahr 2012 stammt - das Bundesamt die Stellungnahme gegenüber dem Gericht zurücknehmen wird."
Panorama 3 hatte über ein umstrittenes Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 12. Juni 2014 berichtet, das das Schutzbegehren eines 27-jährigen Flüchtlings aus dem Irak zurückgewiesen und ihn zur Ausreise aufgefordert hatte.