Realer Irrsinn: Zwei Brückengeländer in Dresden
Weil künftig Radfahrer mit auf dem Fußweg der Albertbrücke in Dresden fahren sollen, muss laut Straßenverkehrsordnung das historische Geländer erhöht werden. Doch der Denkmalschutz stellt sich quer.
Weil künftig Radfahrer mit auf dem Fußweg der Albertbrücke in Dresden fahren sollen, muss laut Straßenverkehrsordnung das historische Geländer erhöht werden. Doch der Denkmalschutz stellt sich quer.