Stand: 23.03.2016 06:00 Uhr

Krebserzeugendes PCB in Schul- und Universitätsgebäuden

Viele Schüler und Studenten atmen in Deutschland täglich mehr krebserzeugendes PCB ein, als es die Weltgesundheitsorganisation für tolerabel hält. PCBs, polychlorierte Biphenyle, wurden von der Internationalen Agentur für Krebsforschung gemeinsam mit Asbest als krebserzeugende Substanzen in die höchste Gefahrengruppe eingeordnet. Seit 1978 ist die Beimischung in Baustoffen verboten. Doch PCBs gasen auch nach Jahrzehnten noch aus belasteter Fugenmasse und Farben aus. Verwendet wurden sie in Deutschland vor allem beim Bau öffentlicher Gebäude. Nach Recherchen des Fernseh-Wirtschaftsmagazins "Plusminus" vom NDR im Ersten zeigt sich, dass sogar nach einer PCB-Sanierung Raumluft weiterhin teilweise hoch mit PCB belastet ist, obwohl diese Räume offiziell "frei gemessen" wurden.

In einer Analyse für das Bundesumweltamt wird kritisiert, dass die Belastung der Raumluft mit PCB nach einer wissenschaftlich längst überholten PCB-Richtlinie bewertet wird. Diese orientiere sich an veralteten toxikologischen Erkenntnissen aus dem Jahr 1994. Schon 2003 senkte die Weltgesundheitsorganisation die täglich tolerable Aufnahmemenge von PCB um den Faktor 50. Doch das hatte bis heute keine Auswirkungen auf die in Deutschland nach wie vor gültige PCB-Richtlinie. Die Konsequenz: Nach aktueller Gesetzeslage sind Arbeiter mit Schadstoffkontakt besser vor der Aufnahme hoher PCB-Konzentrationen geschützt als Nutzer öffentlicher Gebäude. Schülern, Studenten, Lehrern und Professoren wird zugemutet, in Räumen zu arbeiten, die nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation um den Faktor 50 zu viel PCB enthalten.

Eine Anfrage von "Plusminus" zur veralteten PCB-Richtlinie wurde diesen Monat auf der Bundesbauministerkonferenz behandelt. Doch keine der gestellten Fragen konnte die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz beantworten. Das Gremium, das die PCB-Richtlinie damals ausarbeitete, sei zwischenzeitlich aufgelöst worden, heißt es. Eine fachlich fundierte Stellungnahme sei daher nicht möglich. Die inhaltliche Aktualität der Richtlinie wolle man überprüfen und gegebenenfalls Korrekturen veranlassen.

"Plusminus" im Ersten: Mittwoch, 23. März, 21.45 Uhr.

Mehr zur Sendung unter www.plusminus.de

23. März 2016 / IB

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