Stand: 01.09.2016 18:19 Uhr

Ergänzte Fassung: Datenschutzbeauftragte stellt schwerwiegende Gesetzesverstöße des BND fest

Zusatz im 6. Absatz: "bei der Telekommunikations-Überwachung in Bad Aibling"

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, hat systematische Gesetzesverstöße beim Bundesnachrichtendienst (BND) festgestellt. Zu diesem Ergebnis kommt sie in einem geheimen Gutachten, das NDR und WDR einsehen konnten. Darin heißt es unter anderem: "Der BND hat ohne Rechtsgrundlage personenbezogene Daten erhoben und systematisch weiter verwendet".

Die Bundesdatenschutzbeauftragte hat untersucht, wie der Bundesnachrichtendienstes (BND) Telekommunikationsdaten überwacht. Das geheime Gutachten ist datiert auf den März 2016 und listet auf 60 Seiten ausführlich auf, wie der BND nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten systematisch und regelmäßig gegen Grundrechte verstößt. Allein 30 mal fällt der Begriff "rechtswidrig" im Zusammenhang mit den Abhör-Aktionen des BND.

Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" hatte im April berichtet, dass Voßhoff sich vom BND massiv blockiert sah und dass sie die Abhör-Vorgänge des Geheimdienstes für teilweise verfassungswidrig hält. Die Details des Gutachtens, das NDR und WDR einsehen konnten, sind für den BND verheerend.

Voßhoff hat demnach zwölf Gesetzesverstöße in sieben Arbeitsfeldern ausgemacht. Die Probleme begannen offenbar schon mit dem Wunsch, die Arbeit des Dienstes überprüfen zu wollen - wie es durch das Gesetz vorgesehen ist. "Der BND hat meine Kontrolle rechtswidrig mehrfach massiv beschränkt. Eine umfassende, effiziente Kontrolle war mir daher nicht möglich", schreibt Voßhoff. "Dies sind schwerwiegende Rechtsverstöße." Insbesondere bei der Prüfung der umstrittenen Selektoren-Listen blockierte der BND demnach die Arbeit der Beauftragten. Selektoren sind etwa Telefonnummern oder Mail-Adressen, nach denen in Datenbanken gezielt gesucht wird. Die Tatsache, dass der BND die Selektorenlisten des US-Geheimdienstes NSA offenbar weitgehend ungeprüft und anlasslos übernehme, sei zudem ein "schwerwiegender Verstoß" gegen das BND-Gesetz.

Auch die Verwendung der NSA-Software XKEYSCORE zum massenhaften Überwachen des Internetverkehrs kritisiert Voßhoff. "In mehrfacher Hinsicht erhebt der BND durch XKEYSCORE personenbezogene Daten, die für seine Aufgabenerfüllung nicht erforderlich sind", heißt es in dem Bericht. In Stichproben habe die Datenschutzbeauftragte festgestellt, dass zu einer einzigen Zielperson "personenbezogene Daten von fünfzehn unbescholtenen Personen erfasst und gespeichert" worden sind. Dass der BND diese Daten gar nicht braucht, sei "unstreitig". In den zwei Datenbanken namens SCRABBLE und TND verarbeitet der BND laut Voßhoff Selektoren-Anfragen der NSA, die ebenfalls nutzlos für die Arbeit des deutschen Nachrichtendienstes sind und die der Dienst offenbar auch nicht weiter überprüft - ein Verstoß gegen das BND-Gesetz.

In der Summe sind die Gesetzesverstöße laut Voßhoff so schwerwiegend, dass der BND wohl weite Teile seiner Arbeit bei der Telekommunikations-Überwachung in Bad Aibling einstellen müsste. "Nach geltendem Recht sind die in diesen Dateien gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen. Sie dürfen nicht weiter verwendet werden", schreibt Voßhoff.

Als Antwort auf die anhaltende Kritik an dem Nachrichtendienst, auch durch die Datenschutzbeauftragten, soll nun die Rechtsgrundlage für den Dienst geändert werden. Ein Gesetzesentwurf ist bereits in den Bundestag eingebracht worden. Union und SPD sagen, der Entwurf sähe engere Regeln für die Arbeit des Dienstes vor. Kritiker und die Opposition sehen in dem neuen Gesetz einen Versuch der Regierung, die Arbeit des BND nachträglich pauschal legalisieren zu wollen.

Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz, Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss, sagte NDR und WDR: "Der Bericht ist in der ungewöhnlichen Deutlichkeit und Schärfe seiner Beanstandungen völlig unzweideutig." Der BND habe in einem "grundrechtlich hochsensiblen Bereich krass rechtswidrig agiert" und die Bundesregierung habe durch eine nicht gerechtfertigte Geheimhaltung des Berichts versucht, die Gesetzesbrüche des BND "unter den Teppich zu kehren".

Trotzdem sei nicht richtig, dass die Ausarbeitung auf diesem Wege an die Öffentlichkeit komme. "Wir hätten uns gewünscht, dass diese Frage im ordentlichen Verfahren geklärt wird", sagte von Notz. Patrick Sensburg (CDU), Vorsitzender des NSA-Untersuchungsausschusses, sagte: "Natürlich wird der Ausschuss fragen, welche Maßnahmen der BND aufgrund des Berichts bereits getroffen hat." Ausschuss-Obfrau Martina Renner (Die Linke) sagte: "Die Befunde sind erschreckend und lassen die derzeitigen Gesetzesvorlagen der Koalition absurd und irreführend erscheinen."

Das Gutachten wird auch von Journalisten der Organisation "Netzpolitik.org" ausgewertet. Sie planen, das komplette Dokument zu veröffentlichen. Das Bundeskanzleramt erklärte auf eine schriftliche Anfrage von NDR und WDR: "Zu nachrichtendienstlichen Angelegenheiten äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nur gegenüber den zuständigen, geheim tagenden Gremien des Deutschen Bundestages." Der BND verwies in seiner Antwort auf diese Stellungnahme der Regierung.

***************************************
NDR Presse und Information
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
presse(at)ndr.de
www.ndr.de