Geisterfahrer auf der Autobahn: So reagieren Sie richtig
Warnmeldungen im Verkehrsfunk über Falsch- beziehungsweise Geisterfahrer auf der Autobahn gehören zum Alltag im Straßenverkehr. Tipps, wie man sich in solch gefährlichen Situationen am besten verhält.
Wegen Falschfahrern ereignen sich auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen häufig schwere Unfälle, bei denen Menschen verletzt werden oder ums Leben kommen. Ist ein Geisterfahrer unterwegs, sollten andere Autofahrende unbedingt ruhig und besonnen bleiben. Hektische Reaktionen könnten zu weiteren gefährlichen Situationen oder gar Unfällen führen.
Was ist vor Fahrtantritt zu beachten?
Vor dem Start ist es ratsam, das Autoradio einzuschalten, wie die gemeinsame Aktion Runter vom Gas von Bundesverkehrsministerium und Verkehrssicherheitsrat empfiehlt. Dabei sollte die RDS-Funktion aktiviert werden. Das Radio Data System sorgt dafür, dass aktuelle Warnmeldungen des Verkehrsfunks das laufende Programm unterbrechen. Auch wenn keine Musik per Radio gewünscht ist, sollte das Gerät mit minimaler Lautstärke eingeschaltet sein, damit man die Warnhinweise erhält. Die meisten Navigationssystem verfügen ebenfalls über diese Funktion.
Was tun, wenn ein Geisterfahrer in der Nähe ist?
Radiosender oder Navigationssysteme melden umgehend, wenn Falschfahrer unterwegs sind. Wer sich in der Nähe beziehungsweise auf dem betroffenen Abschnitt der Autobahn oder Bundesstraße befindet, sollte laut ADAC diese Verhaltensregeln beachten:
- Tempo verringern, aber im Verkehrsfluss bleiben, um Fahrer hinter sich nicht zu gefährden
- Warnblinker einschalten
- auf dem rechten Fahrstreifen fahren
- nicht überholen
- ausreichend Abstand zum Vordermann halten
- gegebenenfalls auf den nächsten Parkplatz fahren oder die nächste Ausfahrt nehmen
- notfalls auf den Seitenstreifen ausweichen
- Verkehrsfunk hören, um zu wissen, wann die Gefahr vorüber ist
Was tun, wenn man selbst auf die falsche Fahrbahn gerät?
Die häufigsten Ursachen für Geisterfahrten sind laut ADAC falsches Auffahren und Wenden auf der Autobahn. Stress und Schlafmangel sowie Alkohol- und Drogenkonsum sind weitere Ursachen. Manchmal stecken auch Mutproben oder Suizidabsichten dahinter. Einige Verkehrsteilnehmer geraten auf die Gegenfahrbahn, weil Straßenverlauf und Beschilderung ungünstig gestaltet sind. Auch schlechte Sicht kann ein Grund sein. Autofahrer, die abgelenkt sind oder Orientierungsprobleme haben, können ebenso auf die falsche Fahrbahn geraten. Diese Regeln sollten befolgt werden, wenn man erkennt, dass man sich "verfahren" hat:
- sofort Licht und Warnblinker einschalten
- umgehend an den Fahrbahnrand fahren - und zwar nach rechts aus Sicht des Geisterfahrers
- nicht wenden, nicht rückwärts fahren
- Fahrzeug dicht neben der Schutzplanke abstellen
- Warnweste anziehen und hinter die Schutzplanke stellen
- Polizei unter 110 anrufen und warten
Wer eine Ausfahrt verpasst hat, muss unbedingt in gleicher Richtung bis zur nächsten Ausfahrt weiterfahren. Außerdem sollte man dem Navigationssystem nicht komplett vertrauen und stets wachsam sein und überprüfen, was sich auf der Straße abspielt. Updates für das Navi sollten regelmäßig installiert werden.
Geisterfahrer: Welche Strafen drohen?
Wer im Straßenverkehr auf der falschen Seite fährt, muss je nach Schwere des Falls mit einer Geldstrafe in unterschiedlicher Höhe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Das Strafmaß richtet sich laut Bußgeldkatalog vor allem danach, ob ein Vorsatz vorliegt. Wer unbewusst auf die falsche Spur gerät, muss in der Regel nur einen geringen Geldbetrag entrichten. Handelt der Fahrer aber mit Vorsatz, so ist eine Freiheitsstrafe sicher. Kommen Personen zu Schaden oder gar zu Tode, kann es zu weiteren Prozessen und Urteilen mit höheren Strafen kommen. Außerdem ist ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten oder der Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens sechs Monaten möglich. Auch Punkte in Flensburg können die Folge sein.
Welche Versicherung regelt Unfälle mit Falschfahrern?
Bei einem Geisterfahrer-Unfall zahlt die Versicherung des Verursachers nur, wenn kein Vorsatz vorliegt. Ist der Geisterfahrer absichtlich falsch gefahren, wird seine Haftpflichtversicherung Zahlungen verweigern. In diesem Fall kann sich ein Unfallopfer an die Verkehrsopferhilfe wenden. Dabei handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt der Autoversicherer, das bei Unfällen als Garantiefonds zum Tragen kommt. Und zwar dann, wenn der Verursacher den Crash vorsätzlich herbeigeführt hat oder der Schuldige nicht zu identifizieren ist. Allerdings sind die Schadensersatz- und gegebenenfalls Schmerzensgeldzahlungen in der Regel geringer als die einer Versicherung.
Gefahr besonders groß an Wochenenden und spät abends
Nach Angaben des ADAC sind Falschfahrer besonders an Wochenenden unterwegs. So würden an Samstagen 19 Prozent und an Sonntagen 21 Prozent aller Geisterfahrten registriert. An den anderen Wochentagen seien es 11 bis 13 Prozent. Die Gefahr, einem Falschfahrer zu begegnen, sei abends und nachts am größten.