Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster darf der Verfassungsschutz die Partei auch in Zukunft mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte das Urteil der Vorinstanz.
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Junge Menschen sind sehr unzufrieden. Die AfD kann bei ihnen punkten. Andere Parteien sollten besser kommunizieren, sagte Experte Kilian Hampel auf NDR Info.
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